Unterricht nach den Ferien
Der bayerische Ministerrat hat am 23. März Beschlüsse zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Freistaat ab dem 12. April 2021 beraten. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ändert sich demnach nichts an den derzeit bestehenden Regelungen:
Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen haben weiterhin Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden die bisherigen Regelungen wie folgt erweitert:
Grundsätzlich findet Distanzunterricht statt.
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht findet nur statt für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (wie bisher).
Bitte beachten Sie aber:
Nach den Osterferien dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Präsenzunterricht teilnehmen.
Auch die Teilnahme an der Notbetreuung ist bei einer Inzidenz über 100 nach den Osterferien nur noch mit negativem Test möglich.