Hausordnung der Mittelschule Wendelstein (gültig seit 2018)
In unserem Schulhaus arbeiten viele Menschen:
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Hausmeister, der Bäcker, die Reinigungskräfte... .
Jeder hat das Recht, sich an seinem Arbeitsplatz wohlzufühlen. Deshalb sind rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten selbstverständlich. Außerdem grüßen wir uns alle freundlich, wenn wir uns im Schulhaus begegnen. Das Einhalten der Ordnung und aller Regeln ermöglicht uns einen reibungslosen Umgang miteinander.
I. Unterrichtsbeginn
- Vor 7.45 Uhr warten wir im Pausehof oder in der Aula. Ab 7.45 Uhr dürfen wir die Treppenhäuser betreten, gehen direkt in das Klassenzimmer oder zum Fachraum und halten uns dann ausschließlich dort auf. Spätestens 5 Minuten vor 08:00 Uhr sind wir im Klassenzimmer oder im Fachraum. Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, haben wir unsere Materialien bis 8 Uhr vorbereitet am Platz.
- Für den Gang zur Toilette gelten folgende Regeln:
Die Toiletten werden nicht während des Unterrichts besucht. Toilettengänge erfolgen vor 8 Uhr, zu Beginn oder am Ende
der Pausen und in der Mittagspause. Wir achten auf Hygiene und Sauberkeit und verlassen diese in tadellosem Zustand.
II. Pausen
1. Die Pausen finden normalerweise im Pausenhof statt, bei schlechtem Wetter ausschließlich in der Aula.
2. Während der normalen Pausen halten sich nur die eingeteilten Schüler der SMV im Schulhaus auf.
3. Das Atrium vor der Mensa ist eine Ruhezone. Dort darf nicht gespielt oder gerannt werden.
4. Wir stellen uns beim Bäcker zum Einkaufen ordentlich an, drängeln nicht und verlassen danach zügig das Schulhaus.
5. Im Pausehof nehmen wir beim Spielen Rücksicht auf andere Mitschüler.
6. Wir werfen keine Schneebälle oder andere Gegenstände.
7. Die Fensterbänke dienen nicht als Sitzgelegenheit.
III. Unterricht
- Wir benutzen während der Unterrichtszeit keine privaten elektronischen Geräte. Handys und sonstige digitale Speichermedien (z. B. MP3-Player) schalten wir beim Betreten des Schulgeländes vollständig aus und bewahren sie sicher auf.
- Für Freistunden werden jeweils Aufenthaltsbereiche angegeben. Hier verhalten wir uns so, dass der Unterricht in den angrenzenden Zimmern nicht gestört wird.
- Wenn wir das Klassenzimmer wechseln müssen, sind wir leise und rennen nicht. Fällt der Wechsel in die Pause, so werden die neuen Räume erst nach der Pause belegt. Die Taschen lagern in der Aula. Wertgegenstände lassen wir nicht unbeaufsichtigt. Die Schule haftet nicht für etwaige Verluste.
- Wird der Unterricht in einem Klassenzimmer beendet, stellen alle die Stühle hoch und schließen die Fenster. Die Tafel wird geputzt und das Licht ausgeschaltet. Verunreinigungen werden entfernt.
IV. Sauberkeit und Ordnung
- Wir versuchen unnötigen Abfall zu vermeiden, indem wir umweltfreundliche Pausebrotverpackungen verwenden. Getränkedosen sind verboten. Pfandflaschen sind nachhause mitzunehmen und werden nicht im Restmüll der Schule entsorgt. Für Abfälle sind zwei verschiedene Behälter da. Der Müll wird ordnungsgemäß getrennt.
- Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Spucken auf den Boden ist unhygienisch und ebenfalls verboten.
- Jeder Schüler ist angehalten, das Schuleigentum pfleglich zu behandeln. Dazu gehören alle Räumlichkeiten ( besonders die Toiletten ), Einrichtungsgegenstände, Geräte und Schulbücher. Die Bücher sollten eingebunden werden.
- Bei mutwilligen Verunreinigungen oder Sachbeschädigungen müssen die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten aufkommen.
- Allgemeines
- Wir halten uns an die Anweisungen der Lehrkräfte, der Sekretärinnen, des Ganztagespersonals, der AG-Leiter und der Hausmeister.
- Die in den Klassenzimmern vorhandenen schulischen Geräte, insbesondere die Smartboards und die Computer, benützen wir nur, wenn eine Lehrkraft anwesend ist und das erlaubt.
- Für alle Schüler besteht gemäß Mittelschulordnung innerhalb des gesamten Schulgeländes einschließlich der Schulbushaltestellen absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
4. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit, in den Pausen oder in Freistunden nur mit Genehmigung der
zuständigen Lehrkraft oder der Schulleitung verlassen werden. Für die Mittagspause können die Erziehungsberechtigten
eine schriftliche Einverständniserklärung zum Verlassen erteilen.
5.Schulfremde Personen, die sich im Schulhaus aufhalten wollen, müssen sich im Sekretariat anmelden.