Verfasst von der Schulleitung am 11.03.2020.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schulfamilie,
aufgrund einer erneuten rechtlichen Änderung im Umgang mit dem Coronavirus, müssen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten dürfen.
Seit dieser Woche zählt auch ganz Italien zu den Risikogebieten. Seit dem 14.03. auch Tirol.
Trifft diese Bestimmung auf Ihr Kind zu und hatten Sie bisher noch keinen telefonischen Kontakt mit der Schulleitung, so melden Sie sich bitte am Montagmorgen umgehend telefonisch im Sekretariat, oder melden Sie sich auf unserer Notfallnummer:
0162 / 4643246 (kein WhatsApp oder SMS)
Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zusammengestellt.
Auszug aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kinder-tagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Aus-reichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Ganz wichtig für unsere Eltern und Erziehungsberechtigte:
Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.
Zusätzlich gilt:
Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
Außerdem ist zu beachten:
Entsprechend dürfen die Personensorgeberechtigten die betreffenden Kinder nicht in die Einrichtungen bringen und das Recht auf Betreuung gegenüber dem Träger oder der Tagespflegeperson geltend machen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt.
Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Bitte arbeiten Sie mit uns als Schule zusammen, um das Risiko einer Ausbreitung so gering wie möglich zu halten und so allen Beteiligten an Schule einen reibungslosen Schulalltag zu ermöglichen.
Ganz herzlichen Dank für ihre Zusammenarbeit und ihr Verständnis. Aktuelle Entwicklungen teilen wir Ihnen immer zeitnah über unsere HomePage mit.
Mit freundlichen Grüßen
Rektor F. Egelseer
Verfasst von der Schulleitung am 01.03.2020.
- Grippe, Corona und andere -
Liebe Eltern, liebe Schulfamilie,
zum Ende der Faschingsferien häufen sich die Anfragen in Bezug auf die Grippewelle und den neuartigen Corona-Virus. Bis dato haben wir keinerlei Anzeichen für den Virus in unserer Gemeinde oder in unserer Schulfamilie. Um allen Beteiligten einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können und uns in der Erkältungszeit bestmöglich schützen zu können, werden folgende Maßnahmen getroffen:
- Sollten Sie sich in den Ferien in einem der Risikogebiete* aufgehalten haben, rufen Sie bitte morgen früh zuerst in der Schule an und schicken Sie bitte Ihr Kind auf keinen Fall in die Schule!
*Risikogebiete Stand: 27.2.2020
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
Im Iran: Provinz Ghom
In Italien: Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. neu seit dem 06.03.2020 Südtirol
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
Auch fiebrige und kranke Kinder müssen zuhause bleiben, unabhängig des Urlaubortes! Im Moment schicken wir konsequent alle Schülerinnen und Schüler mit Erkältungsanzeichen wieder nach Hause. Viel besser wäre es für unsere Schulfamilie, wenn kranke Kinder erst gar nicht in die Schule geschickt werden.
Weiterlesen