Neuerungen zur Maskenpflicht
Gemäß der Entscheidung des Kultusministeriums gilt ab dem heutigen Tage, dass Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen am Sitzplatz ihre Maske abnehmen dürfen. Im Gebäude gilt die Maskenpflicht weiterhin. Im Pausehof darf die Maske ebenfalls abgenommen werden. Schüler*innen, die ihre Maske dennoch tragen möchten, dürfen dieses gerne tun.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin das Tragen einer zerifizierten medizinischen Maske ("OP-Maske") oder FFP2-Maske Pflicht ist. Das Tragen einer einfachen Stoffmaske ("Community-Maske") ist untersagt.
Lesen Sie hierzu auch die Kurzfassung des Rahmenhygieneplanes. Diesen finden Sie im Downloadbereich bei den Elternbriefen.
Änderungen sind gelb unterlegt.