Änderung des Betreuungsangebots
Nachfolgend informieren wir Sie über aktuelle Änderungen der Rechtslage sowie weitere Auslegungsfragen in Bezug auf die Betretungsverbote:
Anlässlich der durch Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 geltenden vorläufigen Ausgangsbeschränkung in Bayern möchten wir darauf hinweisen, dass die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege unverändert sichergestellt ist.
Dies gilt für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.
In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist.
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn
- ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
- beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.
Die Informationen auf der Internetseite des StMAS wurden entsprechend angepasst: Es stehen eine neue Version der Elterninformation und des Formulars für die Berechtigung zur Notbetreuung zur Verfügung. Sie finden diese unter
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200321_informationsblatt _fur_eltern_aktualisiert_clean.pdf
und
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/21-03- 2020_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk-aktualisiert-clean.pdf
Sollten Sie von dieser Neuregelung Gebrauch machen müssen, bitten wir vorab um Information unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit freundlichen Grüßen
Rektor/F. Egelseer