Notfallbetreuung
Liebe Erziehungsberechtigte,
gemäß der Verlautbarung der Bayerischen Staatsregierung stellen Schulen für alle Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe, deren Eltern in den Bereichen der kritischen Infrastruktur oder der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Energie-versorgung, etc….) arbeiten, eine Notfallbetreuung sicher.
Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schüler*innen, im Falle von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit.
Sollte für Sie dieser Fall in Betracht kommen, melden Sie bitte Ihren Betreuungsbedarf unter folgender E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rektor/F. Egelseer